Kinderschutzverfahren nach §8a
Bärbel Ilg-Tatzel
Diplom-Psychologin
David Aust
Systemischer Therapeut (SG), Fortbildungsschwerpunkte sind Kinderschutz-/Kinderschutzverfahren und belastete Familiensysteme
Theodor-Rothschild-Haus
Mülbergerstraße 146, Esslingen
Neue Termine auf Anfrage!
Dienstag, 03.11.2020
09:00-12:00 Uhr
50,00 EUR
für Mitarbeiter/innen der Stiftung Jugendhilfe aktiv kostenfrei
Mitarbeiter/innen im pädagogischen Bereich der Stiftung Jugendhilfe aktiv
Brezelfrühstück
Das Kinderschutzverfahren nach §8a
in der Stiftung Jugendhilfe aktiv
Durch den §8a des Sozialgesetzbuches haben die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe den ausdrücklichen Auftrag, Gefahren für das Wohl von Kindern und Jugendlichen abzuwenden (Schutzauftrag). Unmittelbar in der Verantwortung sind die Jugendämter, die zugleich sicherstellen müssen, dass der Auftrag auch durch die Fachkräfte der freien Träger umgesetzt wird. Die Stiftung ist deshalb mit den regional zuständigen Jugendämtern Böblingen, Esslingen und Stuttgart eine entsprechende vertragliche Verpflichtung eingegangen, die vorsieht, dass beim Vorliegen „gewichtiger Anhaltspunkte“ eine systematische Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung erfolgt. Das Kinderschutzverfahren ist ein Schlüsselprozess in unserer Arbeit, über den jede/r pädagogische Mitarbeitende informiert sein muss.
Im Dienstagsseminar wird das interne Verfahren vorgestellt und erläutert.
Die Dienstagsseminare sind eine fortlaufendes Angebot des psychologischen Fachdienstes der Stiftung Jugendhilfe aktiv für Beschäftigte in der Jugendhilfe. In regelmäßigen Abständen werden hier aktuelle Themen aufgegriffen und neue Erkenntnisse über psychische Belastungsfaktoren und Symptome von Kindern und Jugendlichen präsentiert. Es werden therapeutische Konzepte vorgestellt und ihre Bedeutung im Kontext der pädagogischen Praxis diskutiert.